Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
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Die gegenständlichen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Firma STH Herbert Steurer und von Thomas Steurer (in Folge STH). Die Bedingungen können nur durch ausdrückliche schriftliche und eigenhändig unterfertigte Erklärung durch vertretungsbefugte Organe von STH ausgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht STH.
Angebote und Aufträge
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Schriftliche Angebote sind ebenfalls unverbindlich, sofern sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, jedoch nur dann unentgeltlich, wenn diese nicht vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen, die in der Folge nicht Gegenstand eines Vertrages werden. Angebote können bis zum Erhalt der Annahmeerklärung zurückgenommen werden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zu Stande, diese muss nicht unbedingt vom Kunden gegengezeichnet werden um Gültigkeit zu erlangen. Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung kann STH Schreib- oder Rechenfehler noch korrigieren sowie technisch bedingte Änderungen vornehmen, ohne dass dies Rechte des Kunden auslöst. Sollten sich im Zuge der Auftragserfüllung nachträgliche .nderungswünsche oder mit der Primärbestellung im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge des Kunden ergeben, so werden diese wiederum erst durch die ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam. Vertragsrücktritte durch den Kunden sind nur mit Zustimmung von STH möglich.
Preise
Ohne abweichende Vereinbarung sind die von STH angeführten Preise Nettopreise ab Werk. Preise von STH werden immer in Euro angegeben. Sofern Lieferanten von STH ohne Wissen und Zutun von STH, bereits vor Annahme des Angebotes durch den Kunden, die Preise erhöht haben und STH dadurch nicht mehr den in der Annahmeerklärung vereinbarten Preis gegenüber ihrem Kunden einhalten kann, so kann STH vom Vertrag zurückzutreten. STH ist berechtigt, nach Teillieferungen Teilrechnungen zu legen.
Zahlung
Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug bar oder durch Überweisung zu bezahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. anerkannt wurden oder unstreitig sind. Unabhängig von der Widmung der Zahlung kann STH diese auch auf ältere Rechnungen, Zinsen oder Kosten verbuchen. Bei Zahlungsverzug ist STH berechtigt, Zinsen gemäß Zinsverzugsgesetz geltend zu machen. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teilrechnung wird der gesamte Preis sofort fällig und STH ist bis zu dessen Begleichung nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet. Diesfalls kann STH auch von einzelnen oder sämtlichen Verträgen zurücktreten. Zahlungen auf das Projektkonto (IBAN AT61 4105 0303 5292 0001, BIC VOFWAT21XXX) von STH sind unwiderruflich an die Volksbank Fels am Wagram abgetreten. Zahlungen sind daher nur auf diesem Konto möglich
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, Zinsen und Rechtsverfolgungskosten erfüllt hat. Die Ware darf ohne schriftliche Zustimmung von STH nicht verpfändet werden. Bei Verarbeitung oder Vermischung erwirbt STH Miteigentum an der neuen Sache. Bei Weiterveräußerung der neuen Sache ist der Erlös bzw die Kaufpreisforderung an STH abgetreten. Der Kunde hat den Erlös unverzüglich an STH abzuführen und seinen Abnehmer von der Forderungsabtretung zu verständigen. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist STH berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Liefer- und Fertigstellungstermine
STH ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Bei Lieferung auf Abruf gilt die Ware spätestens 12 Monate nach Bestellung als abgerufen. Falls STH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von STH zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. STH kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt STH. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann STH ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
Pflichten des Kunden
Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende .berprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet STH nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit.
Montage
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls STH berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass STH umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen.
Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen und bei Hervorkommen eines Mangels diesen binnen 7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. STH ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von STH zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und vom Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist STH -unter Ausschluss der Rechte des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern -zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Kunde hat in jedem Fall für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Für wesentliche Mängel leistet STH nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw. Nachlieferung; lediglich sekundär durch Preisminderung oder Wandlung. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung sind dem Kunden im Übrigen dann zumutbar und stellen keinen wesentlichen Mangel dar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. STH leistet keine Gewähr für Mängel, die auf einer unsachgemäßen Verwendung, bei nicht zuvor genehmigten Reparaturen oder während Zahlungsverzug des Kunden auftreten.
Schadenersatz und sonstige Haftung
STH haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet STH nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches wird auf den jeweiligen Nettoauftragswert der von STH zu erbringenden Leistungen, maximal aber auf EUR 100.000,–, beschränkt. STH haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen wie widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Waren oder Beachtung von Gebrauchsanleitungen verhindern hätte können.
Schadenersatz bei Vertragsrücktritt
Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist STH – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % (bei Sonderanfertigungen 100 %) der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn STH- aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt.
Urheberrechte und Geheimhaltung
Pläne, Skizzen und alle anderen technischen Unterlagen sowie entsprechende Prospekte, Kataloge und Muster bleiben geistiges Eigentum von STH. Jede Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von STH. Jede Vertragspartei wird vertrauliche Informationen und Unterlagen der anderen Vertragspartei über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus geheim halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich – weder aufzeichnen noch verwerten oder an Dritte weitergeben.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlungen ist Wagram am Wagram bzw. Fels am Wagram, für Lieferungen und Montagen der jeweilig vereinbarte Ort.
Datenverarbeitung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass STH die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutz- würdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UNKaufrechtes. Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für Tulln a. d. Donau.