Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich
Die gegenständlichen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Firma STH Getränketechnik e.U. (in Folge STH). Die Bedingungen können nur durch ausdrückliche schriftliche und eigenhändig unterfertigte Erklärung durch vertretungsbefugte Organe von STH ausgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht STH.
Angebote und Aufträge
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Schriftliche Angebote sind ebenfalls unverbindlich, sofern sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, jedoch nur dann unentgeltlich, wenn diese nicht vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen, die in der Folge nicht Gegenstand eines Vertrages werden. Angebote können bis zum Erhalt der Annahmeerklärung zurückgenommen werden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung zu Stande, diese muss nicht unbedingt vom Kunden gegengezeichnet werden um Gültigkeit zu erlangen. Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung kann STH Schreib- oder Rechenfehler noch korrigieren sowie technisch bedingte Änderungen vornehmen, ohne dass dies Rechte des Kunden auslöst. Sollten sich im Zuge der Auftragserfüllung nachträgliche .nderungswünsche oder mit der Primärbestellung im Zusammenhang stehende Zusatzaufträge des Kunden ergeben, so werden diese wiederum erst durch die ergänzende Auftragsbestätigung rechtswirksam. Vertragsrücktritte durch den Kunden sind nur mit Zustimmung von STH möglich.
Preise
Ohne abweichende Vereinbarung sind die von STH angeführten Preise Nettopreise ab Werk. Preise von STH werden immer in Euro angegeben. Sofern Lieferanten von STH ohne Wissen und Zutun von STH, bereits vor Annahme des Angebotes durch den Kunden, die Preise erhöht haben und STH dadurch nicht mehr den in der Annahmeerklärung vereinbarten Preis gegenüber ihrem Kunden einhalten kann, so kann STH vom Vertrag zurückzutreten. STH ist berechtigt, nach Teillieferungen Teilrechnungen zu legen.
Zahlung
Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug bar oder durch Überweisung zu bezahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. anerkannt wurden oder unstreitig sind. Unabhängig von der Widmung der Zahlung kann STH diese auch auf ältere Rechnungen, Zinsen oder Kosten verbuchen. Bei Zahlungsverzug ist STH berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Bei Verzug mit der Bezahlung einer Teilrechnung wird der gesamte Preis sofort fällig und STH ist bis zu dessen Begleichung nicht zu weiteren Leistungen verpflichtet. In diesem Fall kann STH auch von einzelnen oder sämtlichen Verträgen zurücktreten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen, Zinsen und Rechtsverfolgungskosten erfüllt hat. Die Ware darf ohne schriftliche Zustimmung von STH nicht verpfändet werden. Bei Verarbeitung oder Vermischung erwirbt STH Miteigentum an der neuen Sache. Bei Weiterveräußerung der neuen Sache ist der Erlös bzw die Kaufpreisforderung an STH abgetreten. Der Kunde hat den Erlös unverzüglich an STH abzuführen und seinen Abnehmer von der Forderungsabtretung zu verständigen. Während aufrechten Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware auf seine Kosten instand zu halten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (wie etwa einem Zahlungsverzug) ist STH berechtigt, die Ware ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden zurückzuholen, wobei dadurch kein Vertragsrücktritt eintritt. Der Kunde ist diesfalls zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Liefer- und Fertigstellungstermine
STH ist bestrebt, vereinbarte Liefertermine einzuhalten, wobei angemessene Lieferfristenüberschreitungen als vom Kunden genehmigt gelten. Fixgeschäfte müssen explizit vereinbart werden. Bei Lieferung auf Abruf gilt die Ware spätestens 12 Monate nach Bestellung als abgerufen. Falls STH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die erst mit dem Tag seiner schriftlichen Aufforderung zur Leistung beginnt. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf den Ersatz von Schäden jedweder Art – sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von STH zurückzuführen sind – werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen wie etwa behördlichen Eingriffen, Arbeitskonflikten oder Ausfall eines Lieferanten ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. STH kann diesfalls auch vom Vertrag zurücktreten. Die Art der Versendung bestimmt STH. Bei Annahmeverzug oder Säumigkeit des Kunden mit Mitwirkungspflichten kann STH ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Kunden sind – soweit eine Gesamtlieferung nicht ausdrücklich vereinbart war – verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.
Pflichten des Kunden
Für die vertragskonforme Ausführung der Lieferungen und Leistungen erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden sowie die Einholung verwaltungsbehördlichen Genehmigungen hat der Kunde (Auftraggeber) fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf eigene Kosten zu sorgen. Weiters hat der Kunde zu überprüfen, ob die zu liefernde Ware oder durchzuführende Leistung konform mit den jeweils anzuwendenden verwaltungsrechtlichen Bestimmungen geht. Unterbleibt eine entsprechende .berprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet STH nicht für sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, aus den durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe bei diesem einzufordern. Werden Aufträge vereinbarungsgemäß auf Basis von kundenseitig beigestellten Plänen oder Maßangaben ausgeführt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit.
Montage
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag der Montageort zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für die Montage ist, widrigenfalls STH berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden einzufordern. Eventuell ergänzend zur Vertragserfüllung erforderliche Arbeiten anderer Professionisten sind vom Kunden grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten auszuführen. Sollten diese zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass STH umgehend mit der Montage beginnen kann, können allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten in voller Höhe beim Kunden eingefordert werden. Kosten für entstehende Nacharbeiten sowie für die Beseitigung von bei vertragskonformer Lieferung bzw. Leistung üblichen und die Endreinigung trägt der Kunde. Strom ist vom Kunden zu stellen.
Gewährleistung
Untersuchung und Mängelrüge: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung bzw. Abnahme auf Vollständigkeit, Transportschäden, Mängel, Beschaffenheit und Eigenschaften zu untersuchen. Mängel sind binnen 7 Tagen ab Lieferung, verdeckte Mängel binnen 7 Tagen ab ihrem Hervorkommen, schriftlich per E-Mail unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Mitteilungen über Messenger-Dienste, telefonisch oder mündlich gelten nicht als Mängelrüge.
Unterbleibt eine rechtzeitige und formgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt; Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum sind dann ausgeschlossen. Befasst sich STH dennoch mit einer nicht formgerechten Mitteilung, liegt darin kein Verzicht auf das Formerfordernis.
Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Ist eine Montage durch STH vereinbart, beginnt sie mit der Abnahme, spätestens jedoch einen Monat nach Lieferung. Nacherfüllung oder Verbesserung verlängern die Gewährleistungsfrist nicht und lassen sie nicht neu beginnen.
Beweislast: Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hat nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Nacherfüllung: Soweit ein von STH zu vertretender Mangel vorliegt und rechtzeitig und formgerecht gerügt wurde, leistet STH nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Der Kunde hat für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren und STH bzw. dessen Beauftragten Zugang zur Ware zu ermöglichen.
Erst wenn die Nacherfüllung für denselben Mangel zweimal fehlgeschlagen ist oder von STH endgültig verweigert wird, kann der Kunde Preisminderung oder, sofern der Mangel nicht bloß geringfügig ist, Wandlung verlangen. Im Fall der Wandlung hat der Kunde ein angemessenes Benützungsentgelt für die bis dahin erfolgte Nutzung zu leisten.
Ausschlüsse: STH leistet keine Gewähr für:
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Verschleißteile, das sind Teile, die bestimmungsgemäß einem Verschleiß unterliegen, insbesondere Dichtungen, Formatteile, Greifer, Führungen, Transport- und Förderelemente, Ketten, Riemen und Lager;
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Mängel infolge unsachgemäßer Verwendung oder Bedienung, insbesondere mit nicht vereinbarten oder nicht freigegebenen Behältern, Formaten oder Produkten;
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Mängel infolge Nichteinhaltung der Betriebsanleitung oder der Wartungsvorgaben;
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Mängel infolge von Reparaturen, Änderungen oder Eingriffen, denen STH nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat, sowie infolge der Verwendung nicht originärer Ersatzteile;
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Mängel, die während eines Zahlungsverzugs des Kunden auftreten.
Zumutbare Änderungen: Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung sind dem Kunden zumutbar und stellen keinen wesentlichen Mangel dar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
Unberechtigte Mängelrüge: Stellt sich heraus, dass kein von STH zu vertretender Mangel vorliegt, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung und des Einsatzes nach den jeweils gültigen Regiesätzen von STH.
Schadenersatz und sonstige Haftung
STH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Außer bei Vorsatz und Personenschäden ist die Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen. Die Höhe jedes Schadenersatzanspruches ist, außer bei Vorsatz und Personenschäden, mit dem jeweiligen Nettoauftragswert der von STH zu erbringenden Leistungen, höchstens jedoch mit EUR 100.000,–, begrenzt.
STH haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen, etwa die widmungs- und vertragskonforme Verwendung der Ware oder die Beachtung der Betriebsanleitung und der Wartungsvorgaben, hätte verhindern können. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, binnen 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Schadenersatz bei Vertragsrücktritt
Für den Fall eines kundenseitigen Vertragsrücktrittes nach Vorliegen der Annahmeerklärung ist STH – unbeschadet der Geltendmachung allfälliger weiterer Ansprüche – jedenfalls berechtigt, 30 % (bei Sonderanfertigungen 100 %) der Auftragssumme als pauschalierten, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Schadenersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn STH- aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurücktritt.
Urheberrechte und Geheimhaltung
Pläne, Skizzen und alle anderen technischen Unterlagen sowie entsprechende Prospekte, Kataloge und Muster bleiben geistiges Eigentum von STH. Jede Verwertung, Vervielfältigung und Nutzung sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von STH. Jede Vertragspartei wird vertrauliche Informationen und Unterlagen der anderen Vertragspartei über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus geheim halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich – weder aufzeichnen noch verwerten oder an Dritte weitergeben.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für Zahlungen ist Wagram am Wagram bzw. Fels am Wagram, für Lieferungen und Montagen der jeweilig vereinbarte Ort.
Datenverarbeitung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass STH die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden unter Beachtung des Datenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeitet, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist und kein entgegengesetzten schutz- würdigen Interessen des Kunden an dem Ausschluss der Verarbeitung dieser Daten überwiegen.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Tulln an der Donau sachlich zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Jänner 2024